Wichtige Information:
Ab dem 01.01.2025 wird nur noch denjenigen Besucher/innen Einlass gewährt, die auch zuvor namentlich genehmigt wurden
Voraussetzungen für einen Fristbesuch, Familienbesuch, Langzeitbesuch
- Besucher/innen müssen ihre Identität und ihre Anschrift nachweisen. Bringen Sie hierzu Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren gültigen Pass und den genehmigten Besuchserlaubnis / Besuchsschein mit.
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Im Anschluss erfolgt die Kontrolle.
Alle Besuche werden terminiert
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Jeder Inhaftierte beantragt einen Besuchstermin und versendet den genehmigten Besuchsschein per Post.
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Wir bitten um Verständnis, dass nur Personen, die sich an die Hygieneauflagen und die Besuchsregeln halten, ein Besuch erlaubt werden kann.
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Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Besuchsabbruch und ggf. zur Erteilung eines Hausverbotes.
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Vorlaufzeit beträgt bis zu 2 Wochen
Besuchszeiten und Modalitäten für den Familienbesuch
Zusätzliche Besuche zur FamilienförderungBesuchszeiten und Modalitäten für den Fristbesuch
Alle Besuche werden terminiertGeltende Hygienemaßnahmen
Für ein verantwortungsvolles MiteinanderBesuchszeiten und Modalitäten für den Langzeitbesuch
Alle Besuche werden terminiertBesuch von Verteidiger, Rechtsanwalt und Notar
Keine Terminabsprache nötig
Video
Video: Kontakt zu Gefangenen