Um die gesetzlichen Aufgaben und Ziele zu erfüllen, stehen den Vollzugsanstalten unterschiedliche Vollzugsbedienste zur Ver­fügung. Deren Einsatz ist für den Strafvollzug im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) geregelt:

"Für jede Anstalt ist entsprechend ihrer Aufgabe die erforderliche Anzahl von Bediensteten der verschiedenen Berufsgruppen, namentlich des allgemeinen Vollzugsdienstes, des Verwalt-ungsdienstes und des Werkdienstes, sowie von Seelsorgern, Ärzten, Pädagogen, Psychologen und Sozialarbeitern vorzu­sehen." (§ 155 Satz 2 Strafvollzugsgesetz).

 

Daraus ergeben sich folgende Dienstbereiche für alle Vollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen:

Berufsgruppen in der JVA Geldern

DruckmaschineQuelle: JVA Geldern

Werkdienst

Aufgaben der Handwerks- oder Industriemeister sowie Vorstellung der Eigen- und Unternehmerbetriebe
Rechtspflegergruppe

Fachdienste

Dienstbereiche und Aufgaben der verschiedenen Fachdienste