Bei der Justizvollzugsanstalt Geldern handelt es sich um ein Einrichtung des geschlossenen Vollzuges, zuständig für den Vollzug an männliche, erwachsene zur Freiheitsstrafe verurteilte Personen. Für die Justizvollzugsanstalt Geldern ergibt sich bei der Belegungsfähigkeit von 679 Haftplätzen eine Zuständigkeit für:

  1. Einweisungsgefangene nach Einweisungsentschließung der JVA Hagen
  2. Berufsbildungszentrum
  3. Landgerichtsbezirk Duisburg

    Regelvollzug, Freiheitsstrafen von mehr als 18 bis einschließlich 36 Monate Vollzugsdauer

    Vollzugsdauer von mehr als 36 – 59 Monaten

    Landgerichtsbezirk Kleve

    Regelvollzug, Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten bis einschließlich 36 Monate

    Erstvollzug, Freiheitsstrafe von mehr als 18 bis einschließlich 36 Monate

    Vollzugsdauer von mehr als 48 – 59 Monaten

    Landgerichtsbezirk Essen (außer AG Essen)

    Erstvollzug, Freiheitsstrafe 18 bis einschließlich 36 Monate

 

Die sachliche und örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen.

In Anstalten des Erstvollzuges sind zu Freiheitsstrafen verurteilte Personen einzuweisen, die bisher nicht mehr als drei Monate Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe verbüßt haben und gegen die eine mit Freiheitsentziehung verbundene Maßregel der Besserung und Sicherung nicht angeordnet war oder ist. Die übrigen zu Freiheitsstrafen verurteilten Personen sind in Anstalten des Regelvollzuges einzuweisen.