Bei der Justizvollzugsanstalt Geldern handelt es sich um ein Einrichtung des geschlossenen Vollzuges, zuständig für den Vollzug an männliche, erwachsene zur Freiheitsstrafe verurteilte Personen. Für die Justizvollzugsanstalt Geldern ergibt sich bei der Belegungsfähigkeit von 679 Haftplätzen eine Zuständigkeit für:
- Freiheitsstrafen (Erst- und Regelvollzug) von mehr als 3 Monaten bis einschließlich 2 Jahren,
- Freiheitsstrafen von mehr als 2 Jahren entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens,
- Freiheitsstrafen (Berufsbildungszentrum),
- Freiheitsstrafen von mehr als 2 Jahren an Ausländern
Die sachliche und örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen.
- Vollstreckungsplan
Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen
Im Einzelnen sind die Zuständigkeiten der Anstalten im Vollstreckungsplan nach Gerichtsbezirken aufgeteilt. Für folgende Gerichtsbezirke ist die Justizvollzugsanstalt Geldern zuständig:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Landgerichte des OLG |
Zuständigkeit des LG |
Vollzugsdauer |
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LG Duisburg |
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Freiheitsstrafe im Regelvollzug von mehr als 18 bis einschließlich 30 Monaten und Freiheitsstrafe an Ausländern von mehr als 24 Monaten ohne Obergrenze |
LG Kleve |
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Freiheitsstrafe im Erst- und Regelvollzug von mehr als 18 bis einschließlich 30 Monaten und Freiheitsstrafe an Ausländern von mehr als 48 Monaten ohne Obergrenze |
LG Essen |
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Freiheitsstrafe im Erstvollzug von mehr als 18 bis einschließlich 30 Monaten und Freiheitsstrafe an Ausländern von mehr als 18 bis 24 Monaten |
In Anstalten des Erstvollzuges sind zu Freiheitsstrafen verurteilte Personen einzuweisen, die bisher nicht mehr als drei Monate Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe verbüßt haben und gegen die eine mit Freiheitsentziehung verbundene Maßregel der Besserung und Sicherung nicht angeordnet war oder ist. Die übrigen zu Freiheitsstrafen verurteilten Personen sind in Anstalten des Regelvollzuges einzuweisen.