Wichtige Information:

Ab dem 01.01.2025 wird nur noch denjenigen Besucher/innen Einlass gewährt, die auch zuvor namentlich genehmigt wurden

Voraussetzungen für einen Fristbesuch, Familienbesuch, Langzeitbesuch


  • Besucher/innen müssen ihre Identität und ihre Anschrift nachweisen. Bringen Sie hierzu Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren gültigen Pass und den genehmigten Besuchserlaubnis / Besuchsschein mit.
  • Im Anschluss erfolgt die Kontrolle.


Alle Besuche werden terminiert

  • Jeder Inhaftierte beantragt einen Besuchstermin und versendet den genehmigten Besuchsschein per Post. 

  • Wir bitten um Verständnis, dass nur Personen, die sich an die Hygieneauflagen und die Besuchsregeln halten, ein Besuch erlaubt werden kann. 

  • Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Besuchsabbruch und ggf. zur Erteilung eines Hausverbotes. 

  • Vorlaufzeit beträgt bis zu 2 Wochen

 

Weitere Informationen

Video
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Video: Kontakt zu Gefangenen