Wichtige Information:
Ab dem 01.01.2025 wird nur noch denjenigen Besucher/innen Einlass gewährt, die auch zuvor namentlich genehmigt wurden
Voraussetzungen für einen Fristbesuch, Familienbesuch, Langzeitbesuch
- Besucher/innen müssen ihre Identität und ihre Anschrift nachweisen. Bringen Sie hierzu Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren gültigen Pass und den genehmigten Besuchserlaubnis / Besuchsschein mit.
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Im Anschluss erfolgt die Kontrolle.
Alle Besuche werden terminiert
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Jeder Inhaftierte beantragt einen Besuchstermin und versendet den genehmigten Besuchsschein per Post.
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Wir bitten um Verständnis, dass nur Personen, die sich an die Hygieneauflagen und die Besuchsregeln halten, ein Besuch erlaubt werden kann.
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Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Besuchsabbruch und ggf. zur Erteilung eines Hausverbotes.
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Vorlaufzeit beträgt bis zu 2 Wochen
Video
Video: Kontakt zu Gefangenen