Montag - Donnerstag 08:00 bis 21:00 Uhr

Freitag 08:00 bis 16:00Uhr

  • In begründeten Ausnahmefällen können diese Zeiträume erweitert werden. An Wochenfeiertagen ist keine Besuchszeit.

  • Sofern eingetragene Verteidiger / innen Akteneinsicht nehmen oder Gespräche mit Bediensteten der Anstalt führen möchten, ist dies in der Regel von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr möglich. Um sicherzustellen, dass die Akten bereit liegen bzw. der betreffende Bedienstete anwesend ist (gleitende Arbeitszeit), ist eine Terminabsprache mit der Vollzugsgeschäftsstelle bzw. dem betreffende Bediensteten zu empfehlen.

  • Während der Besuchszeiten für Verwandte, Bekannte und sonstigen Bezugspersonen lässt sich aus organisatorischen Gründen unter Umständen eine gewisse Wartezeit für Verteidiger / innen, Rechtsanwälte / innen oder Notare /innen nicht vermeiden.