Um die gesetzlichen Aufgaben und Ziele zu erfüllen, stehen den Vollzugsanstalten unterschiedliche Vollzugsbedienste zur Verfügung. Deren Einsatz ist für den Strafvollzug im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) geregelt:
"Für jede Anstalt ist entsprechend ihrer Aufgabe die erforderliche Anzahl von Bediensteten der verschiedenen Berufsgruppen, namentlich des allgemeinen Vollzugsdienstes, des Verwalt-ungsdienstes und des Werkdienstes, sowie von Seelsorgern, Ärzten, Pädagogen, Psychologen und Sozialarbeitern vorzusehen." (§ 155 Satz 2 Strafvollzugsgesetz).
Daraus ergeben sich folgende Dienstbereiche für alle Vollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen:
Allgemeiner Vollzugsdienst
Dienstbereiche und Aufgabengebiete des allgemeinen VollzugsdienstesWerkdienst
Aufgaben der Handwerks- oder Industriemeister sowie Vorstellung der Eigen- und UnternehmerbetriebeFachdienste
Dienstbereiche und Aufgaben der verschiedenen FachdiensteVerwaltungsdienst
Dienstbereiche und Aufgaben innerhalb der Verwaltung