Montag bis Donnerstag   08.00 Uhr bis 21.00 Uhr   (letzter Einlaß 20.00 Uhr)
  Freitag   08.00 Uhr bis 16.00 Uhr   (letzter Einlaß 15.00 Uhr)

In begründeten Ausnahmefällen können diese Zeiträume erweitert werden. An Wochenfeiertagen ist keine Besuchszeit.

Sofern eingetragene Verteidiger Akteneinsicht nehmen oder Gespräche mit Bediensteten der Anstalt führen möchten, ist dies in der Regel von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr möglich. Um sicherzustellen, daß die Akten bereit liegen bzw. der betreffende Bedienstete anwesend ist (gleitende Arbeitszeit), ist eine Terminabsprache mit der Vollzugsgeschäftsstelle bzw. dem betreffende Bediensteten zu empfehlen.

Während der Besuchszeiten für Verwandte, Bekannte und sonstigen Bezugspersonen lässt sich aus organisatorischen Gründen unter Umständen eine gewisse Wartezeit für Verteidiger, Rechtsanwälte oder Notare nicht vermeiden.