Dienstgeschäfte der Vollzugsgeschäftsstelle sind Verwaltungsgeschäfte des Vollzuges, soweit sie sich auf den Gefangenen unmittelbar beziehen und in der Vollzugsgeschäftsordnung geregelt sind.

Diese sind im einzelnen:

  • Aufnahme von Personen, die sich zum Vollzug einer Freiheitsentziehung stellen oder zugeführt werden
  • Überwachung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit nach dem Vollstreckungsplan des Landes Nordrhein Westfalen
  • Überwachung der Strafantrittsladungen
  • Führen der Gefangenenpersonalakten
  • vorläufige Strafzeitberechnung der zu vollstreckenden Freiheitsentziehung (Halbstrafen- und Zweidrittelberechnung, Vornahme von Überhaftnotierungen und -löschungen ec.)
  • Bearbeitung von Urlaubs- und Ausgangsanträgen nach Entscheidung in der Vollzugskonferenz gemäß § 159 StVollzG- Termin-, Fristen- und Rückkehrüberwachung
  • Einleitung und Rücknahme von Fahndungsersuchen
  • Bearbeitung von Verlegung in andere Vollzugseinrichtungen
  • Überwachung und Bearbeitung von Überstellungen zu Gerichts- und sonstigen Terminen
  • Vorbereitung und Durchführung der Entlassung der Inhaftierten
  • Vorarbeiten zur Strafvollzugsstatistik
  • Mitteilung und Auskunftserteilung an Behörden, öffentliche Stellen pp.
  • Pflege des Archivs