Dienstgeschäfte der Vollzugsgeschäftsstelle sind Verwaltungsgeschäfte des Vollzuges, soweit sie sich auf den Gefangenen unmittelbar beziehen und in der Vollzugsgeschäftsordnung geregelt sind.
Diese sind im einzelnen:
- Aufnahme von Personen, die sich zum Vollzug einer Freiheitsentziehung stellen oder zugeführt werden
- Überwachung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit nach dem Vollstreckungsplan des Landes Nordrhein Westfalen
- Überwachung der Strafantrittsladungen
- Führen der Gefangenenpersonalakten
- vorläufige Strafzeitberechnung der zu vollstreckenden Freiheitsentziehung (Halbstrafen- und Zweidrittelberechnung, Vornahme von Überhaftnotierungen und -löschungen ec.)
- Bearbeitung von Urlaubs- und Ausgangsanträgen nach Entscheidung in der Vollzugskonferenz gemäß § 159 StVollzG- Termin-, Fristen- und Rückkehrüberwachung
- Einleitung und Rücknahme von Fahndungsersuchen
- Bearbeitung von Verlegung in andere Vollzugseinrichtungen
- Überwachung und Bearbeitung von Überstellungen zu Gerichts- und sonstigen Terminen
- Vorbereitung und Durchführung der Entlassung der Inhaftierten
- Vorarbeiten zur Strafvollzugsstatistik
- Mitteilung und Auskunftserteilung an Behörden, öffentliche Stellen pp.
- Pflege des Archivs