Sie ist unter anderem zuständig für:
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Mitwirkung an der Behandlung der Strafgefangenen (Erarbeitung von Lockerungsperspektiven, zum Teil bis zur Durchführung)
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Mitwirkung bei der Bearbeitung von Vollzugsplänen und Lockerungsanträgen
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Anordnung/Überprüfung besonderer Sicherungsmaßnahmen
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Überprüfung der Einsetzbarkeit der Gefangenen in den verschiedenen Arbeitsbetrieben
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Bearbeitung disziplinarrechtlicher und strafrechtlicher Vorkommnisse bis zur Erstattung von Strafanzeigen
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Erarbeitung und Überprüfung von Hausverfügungen, Dienstanweisungen, Einsatzplänen etc.
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Mitwirkung bei Maßnahmen/Arbeitsgruppen mit Relevanz für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt
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Mitwirkung bei der Ausbildung der Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes