Sie ist unter anderem zuständig für:

  • Mitwirkung an der Behandlung der Strafgefangenen (Erarbeitung von Lockerungsperspektiven, zum Teil bis zur Durchführung)
  • Mitwirkung bei der Bearbeitung von Vollzugsplänen und Lockerungsanträgen
  • Anordnung/Überprüfung besonderer Sicherungsmaßnahmen
  • Überprüfung der Einsetzbarkeit der Gefangenen in den verschiedenen Arbeitsbetrieben
  • Bearbeitung disziplinarrechtlicher und strafrechtlicher Vorkommnisse bis zur Erstattung von Strafanzeigen
  • Erarbeitung und Überprüfung von Hausverfügungen, Dienstanweisungen, Einsatzplänen etc.
  • Mitwirkung bei Maßnahmen/Arbeitsgruppen mit Relevanz für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt
  • Mitwirkung bei der Ausbildung der Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes